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PFAS-Grenzwert im Trinkwasser in Kraft getreten

Aachen, 12.01.2026, jl, tn - Am 12.01.2026 ist der Grenzwert für die Summe 20 PFAS im Trinkwasser in Kraft getreten.

In der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden erstmals für die Stoffgruppe der PFAS die Parameter „Summe PFAS“ und „PFAS gesamt“ eingeführt. Diese wurden in nationales Recht umgesetzt. Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 24.06.2023 wurden für die Stoffgruppe der PFAS zwei Grenzwerte festgelegt.

Für beide Grenzwerte galt bis jetzt eine Übergangsregelung. Ab dem 12.01.2026 gilt für die Summe von 20 definierten perfluorierten Einzelverbindungen ein Grenzwert von 100 ng/l. Damit sind alle Trinkwasserversorger verpflichtet, den Grenzwert einzuhalten und das Trinkwasser regelmäßig auf die relevanten Parameter zu untersuchen. Der strengere Wert von 20 ng/l für die vier Einzelstoffe PFOS, PFHxS, PFOA und PFNA wird zwei Jahre später am 12.01.2028 in Kraft treten.

Die ahu GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Bearbeitung von komplexen PFAS-Schadensfällen in Boden, Oberflächengewässern, Grund- und Trinkwasser. Dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen wir uns täglich. Wir unterstützen Sie von Anfang an mit systematischen Erkundungen, der Anwendung geeigneter Untersuchungsmethoden und durch die Auswahl effizienter Aufbereitungs- und Sanierungsverfahren. Dies begrenzt die Kosten und gewährleistet den Sanierungserfolg.

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